Posted tagged ‘Überwachung’

USA wollen totale Web-Überwachung

30.09.2010

Was jahrelang im Verborgenen geschah, wird jetzt offiziell.

Nur kurz nachdem Österreich der US-Regierung Zugriff auf österreichische Polizeicomputer gewährte, setzt Barry Soetoro Barack Obama noch einen drauf: Ab 2011 soll US-Geheimdiensten gestattet werden, sämtliche Kommunikation im Internet abzuhören. Dazu gehören u.a. Skype, Facebook und sogar verschlüsselte E-Mails — alles im Rahmen der “Terrorbekämpfung” natürlich. Nicht einmal schmierige Tageszeitungen wie “Heute” können die Parallelen zu George Orwells 1984 noch länger ignorieren (siehe unten), auch wenn sich die Artikel gegen Ende in typischer Mainstream-Manier verwässern und ins Leere laufen. Fest steht allerdings: die Errichtung eines globalen Überwachungsnetzwerkes lässt sich nicht mehr leugnen. Diese schreitet bedächtig, aber erbarmungslos voran, bis irgendwann jeglicher Widerstand unmöglich wird, oder sich die Bevölkerung gegen den Wahnsinn wehrt — je nachdem, was zuerst kommt.

USA: Globaler Spitzelangriff geplant
29. September 2010, Isa Martens (Heute.at)

Der „Big Brother“ aus George Orwells († 1950) düsterer Utopie „1984“ könnte schon bald Realität sein: Die US-Regierung unter Präsident Obama will den Geheimdiensten erlauben, weltweit jede Online-Kommunikation abzuhören. Das Gesetz soll 2011 in Kraft treten.

Die Bürger des totalitären Staates „Ozeanien“ wurden von Orwells „Diktator“ vollständig überwacht – Ähnliches dürfte sich auch Obama vorgenommen haben: Der US-Präsident arbeitet ein Gesetz aus, das erlauben soll, Menschen weltweit bei Gesprächen, die übers Internet geführt werden, abzuhören.

Die Initiative (sie wird 2011 im Kongress eingereicht) wird auch verschlüsselte E-Mail-Dienste wie „Research in Motions Blackberry“ und Webseiten wie „Facebook“ und den Telefonierdienst „Skype“ umfassen. Das neue Gesetz soll unter anderem Terroristen auffliegen lassen, die ihre Pläne online besprechen. „Alles Blödsinn“, toben Experten – „damit würde nur die Privatsphäre massiv eingeschränkt.“

Die Anzahl von Terrorattentaten, die durch die Bespitzelung auffliegen könnten, sei laut den Kritikern gering. Im Web protestieren bereits Tausende User und posten: „Big Brother Obama is watching you.“


USA wollen Facebook, E-Mails, Skype überwachen
29. September 2010 (DiePresse.com)

US-Präsident Barack Obama will elektronische Kommunikation intensiver kontrollieren und sorgt mit einem geplanten Gesetzesentwurf für Aufsehen. Er will dem Kongress 2011 ein Gesetz vorlegen, das Geheimdiensten wie dem FBI Zugriff auf Facebook, verschlüsselte E-Mails, Skype und Twitter ermöglicht, berichtet die New York Times. Das Gesetz soll die jeweiligen Unternehmen dazu zwingen die Kommunikation ihrer Kunden bzw. Nutzer auf Anfrage offenzulegen. Der Vorschlag sorgte nicht nur bei Datenschützern für Aufregung. Auch Unternehmen äußerten Bedenken, ob sensible Firmeninformationen dann noch ausreichend vor der Konkurrenz geschützt seien. Nicht zuletzt wurde der Vorstoß auch in Brüssel scharf kritisiert.

Datenschutz-Abkommen mit den USA fehlt

Tatsächlich hätte ein solches Gesetz auch auf die EU Auswirkungen. Das Gesetz soll für alle Firmen gelten, die ihre Dienste auch in den USA anbieten. Ausländische Firmen müssen nach Obamas Vorstellung zu diesem Zweck ein Büro in den USA einrichten. Auch Privatpersonen währen von dem potenziellen Zugriff auf ihre elektronische Kommunikation betroffen, fehlt doch ein entsprechendes Abkommen mit den USA bis heute. Der Ruf nach so einem Abkommen wird nun wieder lauter. EU-Kommissarin Viviane Reding hat bereits Verhandlungen mit den USA über strenge Regeln für den Schutz der Privatsphäre bei der Übermittlung von Daten angekündigt.

US-Geheimdienste haben bereits jetzt umfangreiche Überwachungsmöglichkeiten. 1994 wurde ein Gesetz verabschiedet, das Infrastruktur-Provider dazu verpflichtet, staatlichen Ermittlern die Möglichkeit zu geben, elektronische Kommunikation zu überwachen. Jene Dienste, um die es nun geht, gab es allerdings zu diesem Zeitpunkt noch nicht. Skype, Facebook, Twitter und Blackberry kamen erst später und sind in diesem Gesetz daher nicht enthalten. Mit dem neuen Gesetz soll sich das ändern.

Guantana-MOHR a.k.a. Guerilla – Vendetta

05.06.2010

VENDETTA - Das neue Album von Guantana-MOHR

GUANTANA-MOHR
a.k.a.
GUERILLA

“VENDETTA”

Intro – Vendetta
Merkt Euch den Namen
Kriegsverbrechen
Operation 11. September
Lord of Drugs
Wehret den Anfängen
Überwachungswahn
WACA – Wake Up

myspace.com/mohrstyleranger

rappers.in/MOHR-SRclikk-tracks.html

srclikk.blog.de


Brzezinski beklagt „weltweites politisches Erwachen“ während einer Rede vorm Council on Foreign Relations

21.05.2010

19. Mai 2010, Paul Joseph Watson (PrisonPlanet.com)
Übersetzung: Propagandafront.de

Auf einem kürzlich stattgefundenen Treffen des Council on Foreign Relations in Montreal warnte der mit David Rockefeller gemeinsame Mitbegründer der Trilateralen Kommission und regelmäßige Bilderberg-Teilnehmer Zbigniew Brzezinski, dass ein „weltweit politisches Erwachen“ in Kombination mit Innenkämpfen unter den Eliten drohe, den Schritt in Richtung einer Weltregierung entgleisen zu lassen.

Brzezinski erklärte, dass die globale politische Führerschaft jetzt, „im Gegensatz zu dem, was sie vor relativ kurzer Zeit war, wesentlich breiter gefächert“ ist. Er wies auf den Aufstieg Chinas als geopolitische Macht hin und dass sich im Zusammenhang mit der G20 „viele ihrer Mitglieder in zwischenstaatlichen Feindseligkeiten [befinden und] die interne Einheit fehlt“.

Mit anderen Worten befindet sich die Elite gerade in Innenkämpfen, was die Bemühungen behindert, die Agenda für eine Weltregierung zu retten, welche gerade an jeder Front zusammenzubrechen scheint.

Brzezinski erklärte auch einen weiteren bedeutenden Aspekt: „Das erste Mal in der Geschichte der Menschheit sind die Menschen politisch erwacht – das ist eine völlig neue Realität – das ist für den größten Teil der menschlichen Geschichte nicht so gewesen.“

Brzezinski führte weiter aus: „Die gesamte Welt ist politisch erwacht“, und fügte hinzu, dass den Menschen überall auf der Welt klar ist, was politisch vor sich geht und sie sich „bewusst sind über die globalen Ungerechtigkeiten, Ungleichheiten, den Mangel an Respekt, die Ausbeutung“.

„Die Menschheit ist nun politisch erwacht und angefacht“, so Brzezinski, ausführend, dass es dies in Verbindung mit einer gebrochenen Elite „für jede Großmacht, zu denen auch die aktuell führende Weltmacht, die Vereinigten Staaten, gehört, noch wesentlich schwieriger macht.“

Im Anschluss konnte man Fragen stellen und Brzezinski wurde gefragt, ob er der Meinung ist, dass eine andere Organisation die Vereinten Nationen als die faktische „Eine-Welt-Regierung“ ersetzen soll, worauf Brzezinski antwortete: „Es sollte solch eine Organisation geben,“ jedoch herausstrich, dass es sich bei dieser Organisation nicht um die Vereinten Nationen in ihrer heutigen Form handeln würde.

Wie der Text am Ende des Videos verdeutlicht, ist Brzezinskis Eingeständnis, dass die Menschheit ein politisches Erwachen vollzogen hat, in den Augen der Eliten keine positive Entwicklung. In seinem 1970 veröffentlichten Buch „Between Two Ages: America’s Role in the Technotronic Era“ schrieb Brzezinski das Folgende:

„Das technotronische Zeitalter beinhaltet das schrittweise Aufkommen einer stärker kontrollierten Gesellschaft. Solch eine Gesellschaft würde von einer nicht an traditionelle Werte gebundenen Elite beherrscht werden. Schon bald wird es möglich sein eine nahezu fortwährende Überwachung eines jedes Bürgers zu garantieren und aktuelle und vollständige Akten, selbst mit den intimsten Informationen über die Bürger, zu pflegen. Diese Akten werden unmittelbaren Abfragen durch die Behörden unterliegen.“

Zu der „Elite“, auf die sich Brzezinski bezieht, gehören viele derjenigen, die als Zuhörer bei seiner Rede auf dem Treffen des Council on Foreign Relations teilgenommen hatten. Das globale Erwachen, auf das sich Brzezinski bezog, ist ein Teil des Widerstands gegenüber genau dieser von der Elite beherrschten Gesellschaft, Kontrollsysteme, Unterjochung und Überwachung, die der Menschheit zum Wohle einer „stärker kontrollierten Gesellschaft“ und einer Weltregierung auferlegt wurde.

Sehen Sie sich hierzu den Videoclip an:

Bargeldloses Komasaufen mit RFID

15.03.2010

15. März 2010
Morxn, We Are Change Austria

ROTTERDAM, HOLLAND. Während sich immer mehr Menschen der beunruhigenden Implikationen der RFID-Technologie bewusst werden, lassen sich einige Partygänger in Rotterdam freiwillig Chips implantieren, nur um sich im Baja Beach Club das mühsame Herumschleppen einer Geldbörse zu ersparen. Warum auch nicht? So kann man sich fröhlich um den Verstand trinken, ohne sich sorgen zu müssen, beim späteren Nickerchen im eigenen Erbrochenen bestohlen zu werden.

Die Konditionierung hat längst begonnen. Mit den Haustieren fängt es an, dann, aus Gründen wie “Sicherheit”, oder schlicht Bequemlichkeit und Zeitersparnis, finden sich — freiwillig, wie man sieht — immer mehr menschliche Versuchskaninchen, und Schritt für Schritt infiltrieren die Chips unsere Gesellschaft, bis hin zum weltweiten, bargeldlosen Kontrollnetz… Totalitarismus kommt auf Zehenspitzen.

RFID-Volksbegehren

22.02.2010

www.RFID-Volksbegehren.at
www.AGB-AntiGenozidBewegung.at

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Patient 3271412 – Ein Erfahrungsbericht aus der Psychiatrie

21.02.2010

http://www.sicherheit.info/SI/cms.nsf/lookupImagesByDocID/1103161/$file/Schneider1_n.jpg

Ökumenisches Hainichklinikum GmbH
Fachkrankenhaus für Neurologie, Kinder- und
Jugendpsychatrie, Psychiatrie und Psychotherapie
Pfafferode 102, D-99974 Mühlhausen

Patient 3271412
(Stationäre Behandlung vom 07.05.2003 – 16.08.2003)

Ein Erfahrungsbericht aus der Psychatrie

Eines schönen Abends des besagten Jahres saß ich (25), Patient 3271412, mit Bekannten in einer geselligen Runde, wir aßen Haschischkekse, tranken Caipirinha und nahmen dazu noch Betäubungsmittel. Nach einiger Zeit wirkte dann so manches und ich rauchte noch einen Eimer. Innerhalb von zwei Minuten machte es Peng und ich kippte um. Wieder aufgewacht, machte ich mich auf den Heimweg. Als ich am darauffolgenden Morgen erwachte, merkte ich, dass es mir gar nicht gut ging ‒ ich konnte nicht mehr unter die Menschen. Ich bekam Panik und Angstattacken auf offener Strasse und konnte mich nicht mehr in geschlossenen Räumen aufhalten. Da ich damals keinen Kontakt zu meiner Familie hatte, ging ich ‒ völlig neben mir stehend ‒ zu einem “Arzt des Vertrauens”, dem ich den Fall und mein Befinden schilderte.

Er gab mir eine Überweisung ins Städtische Krankenhaus.

Im Zimmer angekommen, wurde mir gleich Blut abgenommen. Am nächsten Morgen kam der Befund ‒ sie konnten mir nicht helfen. Stattdessen rieten sie mir, mich ins Ökumenische Hainichklinikum “einweisen” zu lassen. (Sie meinten, dass ich da besser aufgehoben wäre und sie mir dort helfen könnten.) Ein Rettungswagen fuhr mich dann zu der besagten Adresse. Da angekommen, wurden meine Personalien aufgenommen und ich wurde ins Haus 1 (Sammelstelle und Beobachtungsstation) “übergeben”. Mir wurde dort das Handy und meine persönlichen Sachen abgenommen. Mein erster Gedanke war: Hier komme ich nie wieder raus, jetzt bin ich in der Klapsmühle…

Man brachte mich in einen Saal, wo noch andere “untergebracht” waren (ca. 20 Personen) ‒ ich bekam ein Bett zugewiesen. Mir wurde auch gleich Blut abgenommen und ich wurde mit den Regeln des Hauses vertraut gemacht. Ich durfte in der ersten Zeit kein Fernsehen schauen, durfte nicht nach draußen telefonieren und musste im Haus bleiben. Na gut, ich durfte wenigstens in den Garten gehen, um den ein Zaun war, damit man nicht fliehen konnte. Mein Gefühl bestätigte sich erneut: hier komm ich nicht mehr weg… Mir wurde jeden zweiten Tag Blut entnommen und ich hatte jeden Tag Gespräche mit einem Psychologen. Die waren noch harmlos.

Aber das sollte sich bald ändern…

Nach ca. vier Wochen war mein Blut frei vom THC und Betäubungsmitteln (sagte man mir) und es ging dann los mir der Psychopharmaka. Ich bekam Cipramil, eine Tablette enthielt 20mg. Davon drei Stück am Tag, morgens, mittags und abends. Die Nebenwirkungen waren erheblich, vor allem am Anfang, Übelkeit mit Erbrechen, Schwindelanfälle und massives Herzrasen.

Nach eineinhalb Wochen legte sich das wieder und die Psychotherapie ging dann erst richtig los.

http://www.psychiatrie-erfahrene.de/images/macht_hilfe_gewalt.gif

Neben intensiven Gesprächen mit dem Psychologen, die bis in meine Kindheit zurück gingen ‒ solange, bis ich abends da saß und unaufhörlich weinte ‒ folgten noch Beschäftigungs-und Bewegungstherapien, Eigenanalyse, Selbstsicherheit, Kommunikationsübungen, Erziehersätze…

Wir bekamen Textblätter… Auszug eines Textes ich zitiere:

“Die verinnerlichten Sätze unserer Erzieher geben uns ein Gerüst für unsere Lebensgestaltung als Erwachsene. Manche Sätze erleben wir als unterstützend und hilfreich, selbst dann, wenn sie zunächst vielleicht als Kritik erlebt wurden. Andere Erziehersätze erleben wir als belastend und hinderlich. Bitte kreuzen Sie die Sätze an, die Sie früher aus dem Mund Ihrer Erzieher gehört haben.”

Es waren 70 Sätze, die aufgeführt waren, wie z.B.: “Solange du deine Füße unter meinen Tisch stellst, wird gemacht, was ich sage!”, oder: “Was gibt es bei dir schon zu loben?!”, “Sei still, sonst tut mein Herz weh!”, und so weiter… es gab auch liebe Sätze wie z.B.: “Ich kann dich gut verstehen!”, oder: “Wir gehören zusammen!”

Damit haben SIE mich weich gemacht und es zehrte an meinen Kräften.

Ich lernte Patienten kennen, die das Borderline-Syndrom hatten, und die waren richtig gesteuert und voll gepumpt mit Tabletten. Ein Mädel, mit der ich bis vor einiger Zeit noch Kontakt hatte, hat das Borderline-Syndrom und verletzte sich selber, indem sich sich geritzt hat und ihren Köprer mit Heißkleber verunstaltet hat. Ich kann sie seit einiger Zeit nicht erreichen und sie meldet sich nicht mehr. Sie war in einem Heim für betreutes Wohnen, ich rief da schon mehrmals an, um mich nach ihr zu erkundigen. Aber mir wurde keine Auskunft oder Besuch gewährt!

Ein anderer, der damals mit auf meiner Station war, hatte mal zu einer Schwester gesagt, er spiele mit Selbstmordabsichten. Er bekam sofort Zoloft. Es dauerte nich lange und er wurde in einen geschlossenen Trakt gebracht, wo er unter ständiger Beobachtung stand. Er “wohnte” da in einem Glaskasten, im wahrsten Sinne des Wortes! Habe nie wieder etwas von ihm gehört….

Nach zwei Monaten durfte ich wieder mit der Außenwelt Kontakt aufnehmen und Besuch empfangen. Nach zweieinhalb Monaten durfte ich dann jedes Wochenende wieder nach Hause ‒ mit meiner Ration an Tabletten, um mich langsam wieder einzuleben. Mein Aufenthalt dauerte ganze dreieinhalb Monate, eh ich “therapiert” war und wieder heim durfte. Es gab Fälle von Suizid, hab ich im Nachhinein erfahren. Ich wünsche es niemandem, so etwas zu erleben…

Mit freundlichen Grüßen,
Patient 3271412

Kontrolle im Maßregelvollzug

Das Ökumenische Hainichklinikum im thüringischen Mühlhausen beherbergt rund 75 Patienten im Maßregelvollzug. Eine Zutrittskontroll- und Kommunikationslösung trägt zu ihrer und der Mitarbeitersicherheit bei.

Im Jahr 1912 wurde die Landesheilanstalt Ökumenisches Hainichklinikum in Mühlhausen eröffnet. Heute ist es in Thüringen das größte Fachkrankenhaus für Neurologie, Psychiatrie sowie Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie. Ein Team von 486 Mitarbeitern kümmert sich um die Patienten.

Unterstützt wird es dabei von einer Schneider-Intercom-Anlage für die Zutrittskontrolle, den Aufzugnotruf und die Kommunikation sowie Kontrolle im Maßregelvollzug.

Derzeit werden jährlich 6000 Patienten akut behandelt, etwa 90 Bewohner haben im Klinikum ihre zweite Heimat gefunden. 75 Patienten sind gerichtlich zur Behandlung eingewiesen worden, werden also im Rahmen des Maßregelvollzugs stationär behandelt.

Um optimale Behandlungsmöglichkeiten für genau diese Patienten und höchstmögliche Sicherheit für die Bevölkerung im Umfeld des Klinikums zu ermöglichen, wurde im Jahr 2002 der Neubau der forensischen Psychiatrie beschlossen. Die Fertigstellung erfolgte Ende 2007.

Das an diesem Projekt beteiligte Ingenieurbüro Döring und Partner aus Kassel holte Schneider Intercom mit ins Boot. Gefragt war ein Spezialist für die Planung und Realisierung eines ausgeklügelten Sicherheits- und Kommunikationssystems für das Gebäude mit drei Etagen, den Innenhof, die Dachterrasse, Fahrzeug- sowie Besucher- und Mitarbeiterschleuse.

Das System von Schneider Intercom arbeitet mit vier digitalen Kommunikationsservern vom Typ GE 700. Sie bilden die Basis für eine umfassende, vernetzte und digitale Kommunikationslösung. Diese beinhaltet ein Video-, alle Arten von Melde- und Visualisierungssystemen und eine drahtlose Personen-Notsignal-Anlage. Mehrere räumlich getrennte Systeme sind also über Schnittstellen miteinander vernetzt, damit so das Zusammenwirken unterschiedlicher sicherheitstechnischer Subsysteme gewährleistet ist.

http://www.aerztezeitung.de/img.ashx?f=/docs/2010/01/18/2352216_008a0803_B.jpg&w=200

128 Teilnehmer sind über die Server miteinander vernetzt. Auch das Aufzugnotrufsystem der drei Aufzüge im Haus ist in die Intercom-Lösung integriert.

Eines der wichtigsten Subsysteme für diesen Bereich ist die Personen-Notrufanlage über Funktelefone. Sie sorgt für die Sicherheit des Wachpersonals.

Über die Funktelefone kann im System nachvollzogen werden, wo sich die einzelnen Mitarbeiter des Wachpersonals gerade befinden. Bewegt sich ein Mitarbeiter längere Zeit nicht, wird automatisch ein Notruf an eine der Leitstellen im Klinikum ausgelöst. Das ist auch einer der Gründe dafür, dass die Türstationen zur Türöffnung und Steuerung der Schleusenverriegelung auch mit Kameras ausgestattet sind.

An den Leitstellen erfolgt eine Türzustandsanzeige und über eine zentrale Kreuzschiene werden zudem Bilder aufgeschaltet. Sie finden sich in den Diensträumen des Pflegepersonals und an der Pforte. Hier sind zusätzlich noch fünf Schaltersprechlösungen installiert, die Sicherheit im Notfall garantieren.

Ebenso lückenlos ausgestattet sind auch die 30 Patientenzimmer. Sie fungieren bei Bedarf als Kriseninterventionszimmer, auch „Time-out-Räume“ genannt. Das heißt, die Räume müssen auch für Patienten in einem psychologischen Ausnahmezustand geeignet sein.

Um dann eine Kommunikation zum Patienten und zur Stationsabfrage zu ermöglichen, ist jedem Zimmer eine Schleusensprechstelle mit zwei Ruftasten zugeordnet. Speziell für diese Bereiche konzipiert, kommen hier EF-031-Zellenterminals zum Einsatz. Diese Terminals garantieren höchstes Sicherheitsniveau ‒ zum einen durch die Oberflächensensorik, die das Personal bei einem Aufenthalt in der Zelle schützt. So genügt in kritischen Situationen eine Berührung der Frontplatte, um den Alarm auszulösen.

Musik zur Beruhigung

Die Lautsprecher-Mikrofon-Überwachung mittels Pilotton und programmierbarer Leitungsüberwachung stellt die Funktionsfähigkeit der Zellenterminals sicher. Darüber hinaus sind eine vandalensichere Dreikammerleuchte und ein Schlüsselschalter zur Anwesenheitsschaltung integriert. Wenn ein Patient in eine Stresssituation gerät, kann über die Sprechstellen vom Dienstplatz aus manuell Beruhigungsmusik in die Patientenzimmer eingespielt werden.

Griechenland verbietet Bargeld-Geschäfte

16.02.2010

16. Februar 2010, von Michael Mross (International Business Times)

In Griechenland wird das Wirklichkeit, was viele Geldsystemkenner bereits als Gefahr voraussagten: Bankrotte Regierungen schaffen den TOTALEN ÜBERWACHUNGSSTAAT, um Steuereinahmen zu erhöhen. Dabei steht ein VERBOT VON BARGELDGESCHÄFTEN ganz oben auf der Maßnahmen-Liste.

Bargeld ist verdächtig, nach dieser Devise handelt deshalb als erster EU-Staat Griechenland. Unter dem Druck der Krise “bewies” der Finanzminister seinen Willen, aktiv gegen die Finanzmisere anzukämpfen, und zwar mit einem umfangreichen Maßnahmenkatalog. Dieser wurde am Wochenende vor der internationalen Presse bekannt gegeben. Allerdings wurde die Brisanz der Maßnahmen bisher in den Massenmedien nicht kommentiert.

Dabei beinhaltet der Maßnahmenkatalog Sprengstoff von ungeheuerer Tragweite. Denn die Hellenen wollen nichts geringeres, als die Freiheit des Geldes einschränken. Zuwiderhandlungen werden mit drakonischen Strafen geahndet.

Einer der wichtigsten Punkte darin:

Geschäftliche Transaktionen gelten nur noch dann als legal, wenn sie per Überweisung oder Kreditkarte erfolgen. Als Limit wurde zunächst eine Grenze von 1500 Euro festgelegt.

Alle Geschäfte oberhalb von 1500 Euro dürfen ab 1. Jänner 2011 NUR NOCH PER ELEKTRONISCHER BANKVERFAHREN abgewickelt werden. Bargeldgeschäfte oberhalb dieser Grenze sind dann VERBOTEN und gelten als ILLEGAL!

Damit will der Staat die vollkommene Kontrolle der Wirtschaftssubjekte herstellen und gleichzeitig Schwarzgeldgeschäfte eindämmen.

Weiterhin wurden die Bürger des Landes aufgefordert, alle Konten im Ausland offen zu legen. Wer dies innerhalb einer 6-monatigen Frist nicht tut und später erwischt wird, dessen Vermögen wird konfisziert. Der griechische Finanzminister hofft so, an die geschätzten 30 Milliarden Euro heranzukommen, die angeblich auf ausländischen Schwarzgeldkonten schlummern.

Die totale Kontrolle zum Zwecke des Abkassierens trifft aber nicht nur Vermögende, sondern erstreckt sich bis hin zu normalen Arbeitnehmern.

Am Donnerstag wollen die Taxifahrer dagegen streiken, dass sie Quittungsdrucker in ihren Autos installieren müssen, und nicht mehr wie bisher mit einer niedrigen Pauschale, sondern nach ihrem tatsächlichen Einkommen besteuert werden sollen.

Außerdem will die Regierung Konsumprofile der Steuerbürger erstellen, um Steuersündern auf die Schliche zu kommen.

Ein Jahreseinkommen von nur 10.000 Euro zu deklarieren, den Sohn aber auf eine teure Privatschule zu schicken, oder mit der eigenen Motoryacht durch die Ägäis zu kreuzen, wird künftig nicht mehr möglich sein: Der Fiskus soll das gemeldete Einkommen mit den individuellen Ausgaben abgleichen.

Neben der totalen Kontrolle der Bürger werden gleichzeitig in fast allen Bereichen die Steuern angehoben.

Gegen die genannten Maßnahmen gehen die Bürger in Griechenland nun auf die Straßen. Es bleibt aber fraglich, ob sie den Steuer-Überwachungsstaat abwenden können. Es ist vielmehr zu befürchten, dass das “Beispiel” Griechenland Schule macht.

“Ab 1. 1. 2011 werden Bargeld-Transaktionen über 1500 Euro zwischen natürlichen Personen und Unternehmen, oder zwischen Unternehmen, als illegal betrachtet. Diese Transaktionen werden über Kredit- oder Debit-[Bankomat-]karten abzuwickeln sein.”
George Papaconstantinou, griechischer Finanzminister

Siehe auch:

“Nation unter Angriff” (Steven Black, The Information Space, 12.2.2010)

“Montpellier: the cashless society” (John Lichfield, The Independent, 15.2.2010)

EU will Rauchverbot total

30.01.2010

Das ist ein weiterer Testballon für Verschärfungen auf dem Weg in die totale EU-Diktatur!

EU will System für die “Überwachung” des Rauchverbotes und die “strafrechtliche Verfolgung”

* Einsatz von “Inspektoren oder Durchsetzungsbeauftragten”
* “Unplanmäßige, unangekündigte Kontrollen”

* Unternehmen sollen verpflichtet werden, “alle Aschenbecher aus dem Gebäude zu entfernen”


http://www.zigarrenplattform.de/cms/images/stories/800px-flag_of_europe2.png

Die EU verlangt in einer von den Gesundheitsministern der Mitgliedsländer verabschiedeten Empfehlung eine drastische Verschärfung der Maßnahmen gegen Zigarettenrauch am Arbeitsplatz und in öffentlichen Einrichtungen. Dazu gehören Geldbußen und sogar Entzug der Geschäftserlaubnis bei Unternehmen, die die Einhaltung des Rauchverbotes nicht sicherstellen.

Ziel des 31-seitigen EU-Dossiers sei es, “eine zu 100% rauchfreie Umgebung” zu schaffen. Die EU-Staaten haben drei Jahre Zeit, die Empfehlungen in nationales Recht umzusetzen.

Verlangt werden drastische Maßnahmen, um Tabakrauch am Arbeitsplatz und allen öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen zu verbannen:

* So sollen Verstöße mit Geldstrafen geahndet werden.
* Sie sollen zur Abschreckung “ausreichend hoch” sein.
* Unternehmen soll bei Nichteinhaltung der Vorschriften notfalls sogar der “vorläufige Entzug der Geschäftserlaubnis” drohen.

Die EU-Staaten sollen ein System für die “Überwachung” des Rauchverbotes und die “strafrechtliche Verfolgung” von Verstößen einrichten.

http://www.welt.de/multimedia/archive/1176623040000/00215/cn_raucher_DW_Polit_215860g.jpg
Empfohlen wird der “Einsatz von Inspektoren oder Durchsetzungsbeauftragten”. Sie sollen “unplanmäßige, unangekündigte Kontrollen” durchführen. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sollen verpflichtet werden, “alle Aschenbecher aus dem Gebäude zu entfernen”.

Die EU-Staaten werden zudem aufgefordert, bei Verstößen gegen die Rauchverbote “eine Aufsehen erregende Strafverfolgung zu betreiben, um die abschreckende Wirkung zu verstärken”.
http://www.wilfriedbluhm.de/Top/images/Rauchen.jpg

Vor allem auf rauchende Prominente hat es die EU dabei abgesehen. Sie sollen öffentlich als rauchende Straftäter vorgeführt werden. “Wenn festgestellt wird, dass sich prominente Personen bewusst über die Rechtsvorschriften hinweggesetzt haben und diese in der Gesellschaft bekannt sind, können die Behörden ihre Entschlossenheit und die Ernsthaftigkeit der Rechtsvorschriften unter Beweis stellen, indem sie mit rigorosen und zügigen Maßnahmen reagieren und dabei die größtmögliche öffentliche Aufmerksamkeit erregen.”

Mit all diesen Maßnahmen will die EU den Tabakqualm so weit wie möglich eliminieren.

“Alle Arbeitsplätze in geschlossenen Räumen und alle geschlossenen öffentlichen Orte sollen rauchfrei sein.” Das soll auch für öffentliche Orte gelten, die “im Freien oder teils im Freien” liegen. Als rauchfreie Zonen sollen auch Flure, Fahrstühle, Treppenhäuser, Toiletten, Aufenthaltsräume, Lagerhäuser und Verschläge sowie alle Fahrzeuge gelten, die während der Arbeit genutzt werden. Dort soll künftig eine Atemluft vorhanden sein, “in der Tabakrauch nicht gesehen, gerochen, gespürt oder gemessen werden kann”. Selbst das Anzünden einer Zigarette wird verboten.

“Der Begriff des Rauchens sollte so definiert werden, dass die Definition auch den Besitz oder die Handhabung eines angezündeten Tabakerzeugnisses umfasst, unabhängig davon, ob der Rauch aktiv ein- oder ausgeatmet wird.”

http://diepresse.com/images/uploads/2/5/d/328285/rauchen_eu20070906130430.jpg

Zukünftig wird eine Zigarette im Mund oder ein Aschenbecher auf dem Tisch die gleichen Konsequenzen haben wie Koks in der Tasche (obwohl Koksen bei den Abgeordneten im Bundestag ja ganz normal ist…). Dass es dabei um die Gesundheit der Menschen gehen soll, ist an Heuchelei und Scheinheiligkeit wohl kaum zu überbieten, da die EU ja auch sonst keine Skrupel hat, ihre ahnungslosen Bürger zu vergiften (so ist z.B. der Gehirnzerstörer Aspartam völlig legal, während Stevia, eine natürliche und gesundheitsfördernde Alternative, in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen ist!). Das übergeordnete Ziel ist doch offensichtlich, den Bürger von Anfang an zum untertänigen Befehlsempfänger zu erziehen. Wie in totalitären Systemen soll ihm gleich der Schneid abgekauft werden. Außerdem ist der Zeitpunkt kein Zufall. Solche emotionsgeladenen Themen werden immer dann in den Vordergrund geschoben, wenn im Hintergrund irgendwelche Schweinereien unbemerkt durchgewunken werden sollen. Das ist nur ein Test, um zu sehen, wie gut die ehemaligen Nationalstaaten und jetzigen Marionetten der EU-Diktatur am Faden hängen und tanzen. Und Raucher geben dazu ein prima Feindbild ab. Also wenn das (reibungslos) klappt mit dem EU-Rauchverbot, dann geht’s erst richtig ans Eingemachte.

Also aufgepasst, liebe Nichtraucher: Vielleicht gibt es bald eine Verordnung über die Körpergröße, Bauchumfang, Brustumfang und Gewicht eines durchschnittlichen Bürgers.

Facebook-Mitarbeiter haben Zugriff auf sämtliche Daten aller Nutzer

19.01.2010

Ein anonymer Mitarbeiter verrät im Interview, wie Facebook die Daten seiner Mitglieder filtert. Daraus lassen sich detaillierte Psychogramme erstellen.

Irgendwann, wenn es dann überhaupt keine Geheimnisse mehr auf der Welt gibt, soll bitte niemand sagen, man hätte das Ende der Privatsphäre nicht vorausahnen können.

Schließlich ist zum Beispiel das Interview auf TheRumpus.net, in dem ein anonymer Facebook-Mitarbeiter letzte Woche über die internen Speicher und Zugriffsmöglichkeiten auf private Daten ausführlich sprach, für jeden Surfer lesbar. Und damit auch für die 350 Millionen Facebook-Mitglieder weltweit, die – wenn man dem Anonymus Glauben schenken möchte, Opfer einer Überwachungstechnik sind, von der die Stasi nur träumen könnte.

http://brodnig.org/uploads/facebook.jpg
Quintessenz des Interviews:

Facebook speichert jederzeit alles. Dauerhaft.
Selbst Daten, die den eigenen Nutzern, ja sogar jenen Facebook-Mitgliedern, die diese Daten verursachen, vorenthalten werden. Zum Beispiel, welcher Nutzer wann welches Profil anklickt.

Auf der anderen Seite löscht Facebook nichts.
Selbst Nachrichten, die von einem Nutzer gelöscht wurden und ihm nie mehr angezeigt werden, existieren weiterhin auf Facebooks-Servern als Teil eines riesigen Netzwerkes aus personenbezogenen Daten, aus dem sich äußerst detaillierte Psychogramme erstellen lassen. Die Techniker der Webseite nutzen die so gewonnenen Erkenntnisse, um die Seite mehr und mehr den Bedürfnissen ihrer Nutzer anzupassen.

http://data5.blog.de/media/050/3352050_b3a9d931ae_o.jpeg

Der anonyme Mitarbeiter spricht im Interview zum Beispiel von Namenslisten, die nicht länger alphabetisch geordnet sind, sondern nach der Zuneigung, die der Nutzer für die aufgelisteten Menschen empfindet. Bislang gibt es diese Funktion bei Facebook noch nicht. Außerdem, sagt der anonyme Mitarbeiter, haben Facebook-Mitarbeiter Zugriff auf sämtliche Daten aller Nutzer und können sich per Mausklick im Namen und in das Profil jedes beliebigen Nutzers einloggen. Ferner ist für die Mitarbeiter der Zugriff auf die Datenbank des Netzwerkes äußerst simpel. Sie kann nach Stichworten und Namen durchsucht werden. Immerhin: Wer die Funktionen missbrauche, werde gefeuert, heißt es in dem Interview.

Dem Anonymus zu glauben ist nicht weiter schwer. Zu detailliert sind die Angaben, zu tief die Einblicke in das Innenleben von Facebook, die er in seinen Antworten gewährt, als dass das ganze Interview ausgedacht sein könnte – wie Kritiker im Netz behaupten.

Dass Kleinigkeiten in dem Text nicht immer plausibel sind, erklärte der Chefredakteur von TheRumpus.net, Stephen Elliott, im Gespräch mit der Süddeutschen Zeitung damit, dass ein einzelner Mitarbeiter nicht alle Details über seinen Arbeitgeber wissen könne. Facebook ignorierte derweil eine Anfrage dieser Zeitung, äußerte sich aber gegenüber der Technikseite TechCrunch.com:
“Das Interview enthält jene Art von Ungenauigkeiten und Fehlinterpretationen, die man von jemandem, der anonym bleiben möchte, erwartet. Dabei wollen wir es belassen.”

Terrorismuspräventionsgesetz 2010

15.01.2010

Hainburg-Besetzer Terroristen?

15. Jänner 2010 (news.orf.at)

Die Aufforderung zu terroristischen Straftaten soll künftig mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Im Zuge der weltweit wachsenden Sorge vor Terroranschlägen hat nun auch das Justizministerium reagiert und ein Terrorismuspräventionsgesetz in Begutachtung geschickt. Justizministerin Claudia Bandion-Ortner will darin unter anderem die “Ausbildung für terroristische Zwecke” künftig mit Strafen zwischen einem und zehn Jahren Haft ahnden.

Doch Amnesty International (AI), Tierschützer und Journalisten geht der Entwurf eindeutig zu weit. Sie fürchten, dass künftig auch Protestaktionen wie die Besetzung des Audimax der Uni Wien als Terrorismus eingestuft werden können.

Zwei Jahre Haft für Verhetzung

Ausgehend von einem EU-Rahmenbeschluss soll im österreichischen Recht künftig jeder bestraft werden, der “an Terrorcamps teilnimmt”, “Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat” via Medien gibt oder eine terroristische Straftat “gutheißt”.

Auch der Tatbestand der Verhetzung wurde neu überarbeitet. Bisher war nur Hetze gegen Kirchen, Religionen, Ethnien und Staaten unter Strafe gestellt. Künftig wird auch Hetze aufgrund des Geschlechts, der Behinderung, des Alters und sexueller Orientierung mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft. Auch der Aufruf zur Gewalt gegen Einzelpersonen soll strafbar werden.

Ziviler Ungehorsam kriminalisiert?

AI sowie die Tierschutzorganisation Verein gegen Tierfabriken (VGT) und der Österreichische Journalistenclub (ÖJC) befürchten, dass damit auch normaler ziviler Ungehorsam (etwa die Besetzung des Audimax oder der Hainburger Au) von den Behörden künftig als Terrorismus eingestuft und kriminalisiert werden könnte.

“Jede Bewegung kann unterdrückt werden”

AI warnt in seiner Stellungnahme, dass der aktuelle Wortlaut des Entwurfes “überschießend” und “unbestimmt” formuliert sei. “Kommt die Novelle mit den jetzigen Bestimmungen, dann kann damit bei einseitiger Auslegung jegliche zivilgesellschaftliche Bewegung, die vom Staat unerwünscht ist, unterdrückt und verfolgt werden”, warnte AI-Generalsekretär Heinz Patzelt.

Insbesondere kritisierte AI, dass künftig bereits die “Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen” und deren “Gutheißung” als “terroristische Straftat” gewertet werden soll.

Strafe auch für Facebook-Aufrufe?

Patzelt warnte, dass nach den Definitionen dieses Gesetzes auch die Besetzung der Hainburger Au in den 1980er Jahren als Terrorismus gewertet werden könnte: “Nötigung” und “gefährliche Drohung” habe es damals ebenso gegeben wie eine “Störung des öffentlichen Lebens” – immerhin wurde die Regierung zur Unterlassung des Baus eines Kraftwerks in der Hainburger Au genötigt.

Nach demselben Muster hätte man auch die Audimax-Besetzung als Terrorismus definieren können – ebenso jeden Aufruf zur Teilnahme auf Facebook, warnte AI.

VGT fordert explizite Klarstellung

Ähnliche Bedenken hegt auch der VGT: In seiner Stellungnahme verwies Obmann Martin Balluch darauf, dass wegen des ähnlich unscharf formulierten “Mafia-Paragraphen” derzeit Verfahren gegen 16 Tierschutzorganisationen laufen. Balluch forderte daher eine explizite Klarstellung im Terrorismuspräventionsgesetz, dass sich die Bestimmungen nicht gegen zivilgesellschaftliche Organisationen richten.

Aufdeckerarbeit wird kriminalisiert

Vor einer Einschränkung der Medienfreiheit warnte der ÖJC. Das Gesetz stellt auch die mediale “Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat” unter Strafe. Das könnte, so der ÖJC, aber dazu führen, dass etwa auch die Aufdeckung schlampiger Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen kriminalisiert werden könnte.

Grüne: Angriff auf freie Nutzung des Internets

Auch die Grünen sind skeptisch. “In Österreich darf es bei der Terrorismusbekämpfung keine amerikanischen Zustände geben”, warnte der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser am Freitag in einer Aussendung. Die Gefahr sei groß, dass dann auch völlig Unschuldige, die aus völlig harmlosen Motiven Informationen abrufen, ins Visier strafrechtlicher Ermittlungen geraten können.

Auch könnten solche Bestimmungen leicht missbraucht werden und bärgen die Gefahr einer Entwicklung hin zum Polizei- und Überwachungsstaat. Für Steinhauser ist das auch ein Angriff auf die freie Nutzung des Internets. In einem demokratischen Rechtsstaat scheint den Grünen eine derartige Bestimmung jedenfalls völlig überzogen.

Stellungnahme von Amnesty International
zum TERRORPRÄVENTIONSGESETZ 2010

13. Jänner 2010 (Amnesty International Österreich)

Amnesty International bezieht zu Gesetzesentwürfen nur im Rahmen ihres Mandats, sohin nur insoweit Stellung, als menschenrechtliche Implikationen gegeben sind.

STELLUNGNAHME ZUM VORLIEGENDEN ENTWURF

Amnesty International anerkennt die Notwendigkeit, das StGB gemäß dem EU-Rahmenbeschluss des Rates zur Verhinderung von Terrorismus anzupassen. Wie schon in ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Strafrechtsänderungsgesetzes 2002 drückt Amnesty International ihre Besorgnis darüber aus, dass die als „terroristische Straftaten“ definierten Tatbestände über die Vorgaben des Rahmenbeschlusses hinausgehen.

Laut den EB zum aktuellen Entwurf soll die Novelle dazu dienen, dass bestimmte Vorbereitungshandlungen und Organisationshandlungen und auch jede „Ausbildung“ zu terroristischen Zwecken unter Strafe gestellt werden. Die weiten und unbestimmten Formulierungen im Entwurf bergen jedoch – wie schon bei der Änderung des § 278 StGB anlässlich des Strafrechtsänderungsgesetzes 2002 – die Gefahr, dass über die ursprüngliche Intention hinausgehend, Terrorismus und organisierte Kriminalität zu bekämpfen, jegliche zivilgesellschaftliche Bewegung, die von staatlicher Seite als unerwünscht angesehen wird, unterdrückt und verfolgt werden kann.

Z 14 der Präambel des Rahmenbeschlusses (1) weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass die öffentliche Debatte über sensible politische Themen nicht durch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses unterdrückt werden soll:

„(14) Bei der öffentlichen Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie der Anwerbung und Ausbildung für terroristische Zwecke handelt es sich um vorsätzliche Straftaten. Dieser Rahmenbeschluss darf daher nicht dahin gehend ausgelegt werden, dass er darauf abzielt, die Verbreitung von Informationen für Wissenschafts-, Forschungs- oder Berichtszwecke zu beschränken oder zu behindern. Die Äußerung radikaler, polemischer oder kontroverser Ansichten in der öffentlichen Debatte über sensible politische Themen einschließlich Terrorismus fällt nicht in den Anwendungsbereich dieses Rahmenbeschlusses und wird insbesondere nicht von der Definition der öffentlichen Aufforderung zur Begehung einer terroristischen Straftat erfasst.“

Wie der EGMR in seinem Urteil vom 15.2.2005 Steel and Morris vs UK (2) festgestellt hat, müssen auch kleine und informelle Gruppen (engl. campaign groups) in der Lage sein, ihre Aktivitäten effektiv auszuüben. Es muss ein starkes öffentliches Interesse daran bestehen, es solchen Gruppen und Einzelpersonen außerhalb des Mainstreams zu ermöglichen, zur öffentlichen Debatte dadurch beizutragen, dass sie Informationen und Ideen über Angelegenheiten von allgemeinem Interesse, wie Gesundheit und Umwelt, verbreiten. Die Bestimmungen des vorliegenden Entwurfs, gemeinsam mit dem bereits mehrfach von Amnesty International kritisierten § 278a bietet nur unzureichend Schutz gegen die Einschränkung dieses Rechts und gefährdet somit die Meinungsäußerungsfreiheit gem. Art. 10 EMRK.

Insbesondere die Einfügung des Tatbestandes des § 278 c Abs 1 Z 9 a „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen (§ 282)“, als terroristische Straftat erscheint daher überschießend. Dadurch besteht die Gefahr, dass Akte bloßen zivilen Ungehorsams aufgrund der einerseits überschießenden und andererseits ungenauen Definitionen im vorliegenden Entwurf als terroristische Straftaten bewertet werden bzw. die Organisatoren plötzlich mit dem Vorwurf, einer terroristischen Vereinigung anzugehören, konfrontiert und deshalb massiv strafrechtlich verfolgt werden.

Beispielsweise könnte dadurch die jüngst erfolgte Audimax-Besetzung die Elemente einer terroristischen Straftat erfüllen: Wenn Lehrende am Zugang gehindert werden, könnte dies eine Nötigung nach § 105 StGB darstellen. Der mittlerweile übliche Aufruf über Facebook oder andere Internetforen, daran teilzunehmen, würde somit den Tatbestand des § 278 c Abs 1 Z 9 a „Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen und Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen“ erfüllen, da eine solche Besetzung üblicherweise eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens bedeutet und darauf abzielt, öffentliche Stellen zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen. Somit läge eine terroristische Straftat vor und die Organisatoren der Besetzung wären folglich Mitglieder einer terroristischen Vereinigung iSd § 278b.

Auch die Besetzung der Hainburger Au im Jahre 1984 hätte sämtliche Elemente einer terroristischen Straftat erfüllt. Nötigung oder gefährliche Drohung lag vor, es wurde von den Organisatoren dazu aufgerufen, an der Au-Besetzung teilzunehmen. Das öffentliche Leben wurde gestört, die Bundesregierung wurde (und dies letztendlich erfolgreich) zur Unterlassung des Baus eines Kraftwerks in der Hainburger Au genötigt. Diese Besetzung wurde damals sogar von der Österreichischen Hochschülerschaft unterstützt, welche dadurch als terroristische Vereinigung iSd § 278b anzusehen gewesen wäre.

In diesem Zusammenhang weist Amnesty International auch nochmals darauf hin, dass das bereits derzeit geltende Erfordernis, dass eine „schwere Störung des öffentlichen Lebens oder […] Schädigung des Wirtschaftslebens“ vorliegt (auf Grundlage des Rahmenbeschlusses 2002) über das im Rahmenbeschluss (3) geforderte „die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören“ weit hinausgeht.

Amnesty International hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass der Terminus „organisierte Kriminalität“ durch eine Bereicherungsabsicht geprägt ist und schwerstwiegende Verbrechen bezeichnet, für die die Absicht der Gewinnmaximierung charakteristisch ist (z.B. Rauschgifthandel und –schmuggel, Waffenhandel und – schmuggel, Menschenhandel etc.). Die fehlende Beschränkung auf diese Bereicherungsabsicht im Text des § 278 a StGB führt zu der problematischen Situation, dass zivilgesellschaftlich agierende Organisationen im Rahmen ihrer Arbeit und Aktionen plötzlich unter den Tatbestand „kriminelle Organisationen“ fallen, also eine Bestimmung auf sie angewendet wird, die zur Mafiabekämpfung gedacht war und der jegliche „safeguards“, wie sie in § 278 c Abs 3 „Terroristische Vereinigung“ bestehen (keine Strafverfolgung, wenn für Demokratie oder Menscherechte eingetreten wird), fehlen. Amnesty International weist diesbezüglich darauf hin, dass es aufgrund der genannten Defizite in der Praxis zu Abgrenzungsproblemen der Tatbestände „Kriminelle Organisation“ bzw. „Terroristische Vereinigung“ kommt. Die Verfolgbarkeit kontroversieller oder extremer zivilgesellschaftlicher Betätigung unter dem „mafiösen“ Delikt der kriminellen Organisation statt unter dem mit den o.a. safeguards ausgestatteten „politischen“ Delikt der terroristischen Vereinigung öffnet so eine missbrauchsanfällige Systemlücke.

Art. 3 des Rahmenbeschlusses (4) sieht vor, dass die Mitgliedsstaaten bei Umsetzung des Rahmenbeschlusses sicherstellen, dass die strafrechtliche Ahndung in einem angemessenen Verhältnis zu den rechtmäßigen und in einer demokratischen Gesellschaft notwendigen Zielen steht und jede Form der Willkür und Diskriminierung ausschließt. Angesichts der überschießenden Ausweitung der terroristischen Begleit-Straftatbestände (Ausbildung, Gutheißung, Medienarbeit etc.), sowie der dort wiederum teils unbestimmten Formulierungen widerspricht der vorliegende Entwurf diesem Angemessenheitsgebot und bietet allfälliger Willkür einen großen Spielraum.

Amnesty International betont daher neuerlich, dass die Verkettung vergleichsweise geringfügiger Delikte mit international strafbaren terroristischen Aktivitäten unverhältnismäßig erscheint und umgehend einer Abänderung bedarf.

Fußnoten:
1) RAHMENBESCHLUSS 2008/919/JI DES RATES vom 28. November 2008 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung
2) In den 80-er Jahren startete die Umweltschutzgruppe „London Greenpeace“ eine Kampagne gegen McDonalds, an der sich auch die beiden Bf. beteiligten. 1986 wurde ein Flugblatt gedruckt und verteilt, auf dem schwere Kritik an der Fastfood-Kette geübt wurde.
3) RAHMENBESCHLUSS 2002/475/JI DES RATES vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung
4) RAHMENBESCHLUSS 2008/919/JI DES RATES vom 28. November 2008 zur Änderung des Rahmenbeschlusses 2002/475/JI zur Terrorismusbekämpfung


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